FFP2-Maskenpflicht für Personen ab 18 Jahren -u.a. im öffentlichen Nahverkehr

Zum 28. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg wieder das Stufensystem der Corona-Verordnung. Aufgrund der aktuellen Lage gelten dann die teilweise angepassten Regelungen der Alarmstufe I. Zudem führt das Land eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr ein. Die FFP2-Maskenpflicht für Personen ab 18 Jahren in der Warn- und den Alarmstufen gilt nun grundsätzlich auch in öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie in der Fahrgastschifffahrt und im Luftverkehr. Aufgrund der aktuellen Lage wird in Baden-Württemberg ab dem 28. Januar 2022 die Alarmstufe I gelten.


Folgender Link führt Sie zu der aktuellen Verordnung :
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/anpassung-des-stufensystems-der-corona-verordnung/

Ihr GEB

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