Im Schuljahr 2020/2021 können die Schulkonferenz, die Klassenpflegschaft und die sonstigen Pflegschaften sowie die Eltern- und Schülervertretungen im Sinne der Elternbeiratsverordnung und der SMV Verordnung sowie die Lehrerkonferenzen auch ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder zusammentreten, beraten und beschließen, sofern dies durch eine den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben genügende und im Übrigen geeignete technische Einrichtung wie etwa Video- oder Telefonkonferenzen möglich ist.
Weitere Informationen zu den Abstimmungsmodalitäten für Online-Sitzungen finden Sie unter diesem Link.
https://www.gebulm.de/wp-content/uploads/2020/10/informationenelternabendonline.pdf